Mobilitätsfördergesetz sieht pro Jahr mindestens 100 Millionen Euro vor
„Wir sind auf dem Weg in ein Verkehrssystem, das Mobilität mit mehr Komfort und mehr Produktivität verbindet, aber weniger Belastungen für Mensch, Klima und Umwelt verursacht“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch im Hessischen Landtag bei der Verabschiedung des Mobilitätsfördergesetzes. „Dabei kommt es entscheidend auf die Kommunen an, denn einen großen Teil unserer Wege legen wir innerorts zurück. Die Verkehrswende hängt wesentlich davon ab, wie wir die kurzen Wege gestalten.“
Mindestens 100 Mio. Euro Zuschüsse durch das Mobilitätsfördergesetz
Das Hessische Mobilitätsfördergesetz stellt pro Jahr mindestens 100 Mio. Euro Zuschüsse zu kommunalen Vorhaben zur Verkehrsinfrastruktur und zur nachhaltigen Mobilität zur Verfügung. Vorgesehen sind die Mittel unter anderem für Pendlerparkplätze, Rad- und Fußwege, die Modernisierung von Bahnhöfen und Bushaltestellen, den Bau und Ausbau von Straßenbahnstrecken, die Reaktivierung von Bahnlinien und den kommunalen Straßenbau.
Neue Schwerpunkte der Förderung sind die Elektromobilität und der Rad- und Fußverkehr. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung von Elektrobussen, der Bau von Radwegen. Förderfähig werden auch Carsharing- und Leihfahrradstationen, IT-Systeme sowie die Grunderneuerung kommunaler Verkehrswege. „Wir passen die Förderung der Verkehrsinfrastruktur an heutige Erfordernisse an: Wir helfen bei der Sicherstellung der Mobilität im ländlichen Raum ebenso wie bei der Verbesserung der Luftqualität in den Innenstädten“, erläuterte der Minister.
Verlässliche Rahmenbedingungen für Kommunen
Derzeit wird die Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur aus Mitteln bezahlt, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt. Hessen erhält dabei jährlich 96,5 Mio. Euro. Diese Regelung läuft jedoch Ende 2019 aus.
Mit dem Mobilitätsfördergesetz ersetzt Hessen die Mittel ab 2020 aus eigener Tasche, verstärkt die Förderung auf dauerhafter Basis und richtet sie auf nachhaltige Mobilität aus. Zudem wird die seit 2014 praktizierte hälftige Aufteilung auf Öffentlichen Personennahverkehr und Straßen gesetzlich fixiert. Die Aufstockung auf mindestens 100 Mio. Euro greift beeits Anfang 2019. „Verkehrsvorhaben sind aufwendig und teuer“, sagte Al-Wazir. „Kommunen brauchen dafür verlässliche Rahmenbedingungen. Die gesetzliche Bindung der Mittel gibt sie ihnen.“