Förderung von Projekten zu "Forschung für neue Mikroelektronik"
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Forschung für neue Mikroelektronik (ForMikro)"
Förderziel und Zuwendungszweck
Förderziel ist es, den Transfer neuartiger Ansätze und kreativer Ideen aus der erkenntnisorientierten Forschung in neue Technologien und Anwendungen der Mikroelektronik zu beschleunigen.
Hierzu soll in enger Zusammenarbeit zwischen der erkenntnisgetriebenen und der anwendungsorientierten Forschung auf konkrete Anwendungen und Technologien hingearbeitet werden. Es sollen neue Ansätze aus der reinen Grundlagenforschung mit erheblichem Innovationspotenzial für die Mikroelektronik erforscht werden, für die ein nachgewiesenes Interesse von Unternehmen an den Ergebnissen besteht. Auf diese Weise soll ein konkretes Nutzungspotenzial herausgearbeitet werden und die Voraussetzung für gezielte weiterführende Innovationsprozesse, perspektivisch für eine industriegetriebene Weiterentwicklung und Verwertung, geschaffen werden. Die Forschungsarbeiten dienen dazu, insbesondere die beteiligten Unternehmenspartner zu befähigen, das Potenzial und Risiko für eine Überführung in die wirtschaftliche Nutzung bewerten zu können.
Zuwendungszwecke dieser Förderrichtlinie sind
- die Stärkung der Innovationskraft der akademischen Forschungslandschaft;
- die Beschleunigung des Wissens- und Erkenntnistransfers aus der akademischen Forschung in die wirtschaftliche Nutzung und Verwertung;
- die Überprüfung der Umsetzbarkeit grundlegender Forschungsergebnisse für eine wirtschaftliche Nutzung und Verwertung;
- die Qualifizierung neuer Ansätze und Technologien für industriegetriebene Anschlussprojekte und eine wirtschaftliche Verwertung;
- ein verbesserter Austausch zwischen Forschung und Unternehmen sowie
- die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Qualifizierung von Fachkräften.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die im Rahmen der aufgrund dieser Richtlinie geförderten Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich tätig sind. Übt eine antragsberechtigte Einrichtung darüber hinaus auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen, um die Verwendung der im Rahmen dieser Richtlinie gewährten Zuwendung für den nichtwirtschaftlichen Bereich nachweisen zu können.
Quelle und weitere Informationen: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2055.html