Al-Wazir / Schäfer: „Hessen stützt hessische Wirtschaft mit Soforthilfe und Darlehen“
Dies teilten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer am Mittwoch mit. Zuvor hatten Sie in einer Telefonkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der hessischen Wirtschaft über die aktuelle Lage beraten.
Das Land Hessen schnürt ein millionenschweres Soforthilfeprogramm und stockt die Mittel der Bundesregierung mit einem eigenen Zuschuss auf. Insgesamt stehen für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als zwei Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung. Dies teilten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer am Mittwoch mit. Zuvor hatten Sie in einer Telefonkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der hessischen Wirtschaft über die aktuelle Lage beraten.
„Der Großteil der hessischen Unternehmerinnen und Unternehmer ist von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Bei vielen geht es nicht nur um leere Auftragsbücher oder geschrumpfte Einnahmen, sondern um die Existenz. Wir sehen das mit großer Sorge. Viele der Selbstständigen, Freiberufler, Künstler und kleinen Unternehmen erhalten in der Regel keine Kredite, verfügen über keine weiteren Sicherheiten oder Einnahmen. Ihnen wollen wir schnelle Liquidität verschaffen“, so Al-Wazir und Schäfer.
Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei
- bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
- bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
- bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.
„Wir gehen davon aus, dass sehr viele betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer unsere Soforthilfe in den kommenden Tagen beantragen. Darum sind wir sehr froh, dass die hessischen Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern bei der Abwicklung und Beratung unterstützen werden“, sagte Wirtschaftsminister Al-Wazir.
Anträge können spätestens ab Montag beim Regierungspräsidium Kassel und dann ausschließlich online gestellt werden. In Hessen wird nur die Stellung eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten. „Wir freuen uns im Regierungspräsidium Kassel natürlich sehr über das Vertrauen, dass uns damit geschenkt wird. Wir werden alles tun, um die Gelegenheit zu nutzen, den Unternehmen und Betrieben in dieser Notzeit zu helfen“, sagte Hermann-Josef Klüber, Regierungspräsident Kassel. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern unterstützen beratend bei der Antragsstellung. „Das ist ein gemeinsamer Kraftakt von Politik und Wirtschaft mit dem Ziel, schnell und unbürokratisch zu helfen.“, sagte Al-Wazir. „Die Soforthilfe soll ermöglichen, dass diejenigen, die in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, ihre Rechnungen und ihre Miete bezahlen und andere unabweisbare Forderungen erfüllen können.“
Finanzminister Dr. Thomas Schäfer erklärte: „Der Landtag hat gestern den Nachtrag zum Haushalt 2020 verabschiedet. Damit haben wir innerhalb kürzester Zeit reagiert und die Grundlagen für unsere Hilfen gelegt. Die Ampel steht nun für uns auf grün. Neben der Soforthilfe stehen Unternehmern auch erweiterte Angebote der Bürgschaftsbank zur Verfügung. Im Rahmen der sogenannten Expressbürgschaften kann gerade kleineren Unternehmen bei der Kreditbeschaffung geholfen werden. Die bewährten Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten der Bürgschaftsbank haben wir ausgeweitet. Erhöht haben wir die Übernahme von Bürgschaften von 1,25 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro sowie die Verbürgungsquote für Betriebsmittel von 60 Prozent auf 80 Prozent. Expressbürgschaften – mit einer Entscheidung innerhalb von rund drei Tagen – sind von 180.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben worden. Auch Verfahrensbeschleunigungen haben wir bereits umgesetzt.“
Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen
Neben der Corona-Soforthilfe unterstützt das Land Hessen die Unternehmen in dieser für die Wirtschaft kritischen Situation in Kooperation mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Von Donnerstag, 26. März, an können betroffene hessische Unternehmerinnen und Unternehmern kurzfristige Liquiditätshilfen in Form von Darlehen beantragen. Hierfür wurde das bewährte Kreditprogramm für Kleinunternehmen ausgeweitet auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.
Mit der neuen Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen stellt die WIBank über die Hausbank ein so genanntes Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 5.000 Euro bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung. Ein Nachrangdarlehen verzichtet auf zusätzliche Risikoabsicherung durch die Hausbank. Das Verfahren sieht so aus: Die Hausbank stellt als notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von weiteren 20 Prozent der Summe bereit. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren. Die „Liquiditätshilfe für KMU“ richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen.
Darüber hinaus können hessische Unternehmen einen Zuschuss zu Sanierungsgutachten nach IDW S6 bei der WIBank beantragen. Der individuelle Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Kosten für das Sanierungsgutachten, maximal 10.000 Euro betragen. Dies erleichtert den Hausbanken der Unternehmen die Aufrechterhaltung der Finanzierung.
„Sowohl die Soforthilfe als auch die Liquiditätshilfe für hessische KMU verbessern auf unbürokratischem Weg kleinen und mittelgroßen Unternehmen die Finanzierungsstruktur und Liquiditätssituation. Das ermöglicht ihnen nicht nur, laufende Rechnungen zu zahlen, sondern auch, wenn nötig, die Aufnahme weiterer Kredite und Darlehen“, sagten Al-Wazir und Schäfer.
Die WIBank arbeitet außerdem mit Hochdruck an einer Anpassung von unterstützenden Maßnahmen für zum Beispiel Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen und Start-ups.
„Wir wissen um die Sorgen vieler hessischer Unternehmerinnen und Unternehmer. Schnelligkeit ist in der aktuellen Situation das Gebot der Stunde. Daher werden wir das Refinanzierungsdarlehen innerhalb von zehn Bankarbeitstagen nach Eingang des unterzeichneten Darlehensvertrags auszahlen“, sagt Dr. Michael Reckhard, Mitglied der WIBank-Geschäftsleitung.
Bund und Länder haben steuerliche Soforthilfen beschlossen
„Bund und Länder haben eine Reihe von wichtigen steuerlichen Soforthilfen abgestimmt. Daran anknüpfend gehen wir noch einen Schritt weiter: Hessen gibt seiner Wirtschaft vorübergehend eine Liquiditätsspritze, indem wir bereits getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer auf formlosen Antrag kurzfristig zurückerstatten können. Dies kann unsere Wirtschaft kurzfristig um bis zu 1,5 Milliarden Euro entlasten“, sagte Finanzminister Schäfer. „Da die Wirtschaft in weiten Teilen von der Corona-Krise betroffen ist, verzichten wir auf die sonst übliche ausführliche Prüfung und vereinfachen das Verfahren.“
Zu den konkreten steuerlichen Soforthilfen
„Hessen handelt zügig: Wir geben den betroffenen hessischen Unternehmen, darunter fallen auch Freiberufler und sehr kleine Unternehmen, eine vorübergehende Liquiditätsspritze von bis zu 1,5 Mrd. Euro. Das setzen wir wie folgt um: Viele Unternehmen zahlen bei der Umsatzsteuer eine sogenannte Sondervorauszahlung, damit sie die monatliche Umsatzsteuer jeweils einen Monat später zahlen dürfen. In der aktuellen Corona-Krise helfen wir den betroffenen Unternehmen und setzen auf Antrag die in 2020 gezahlte Sondervorauszahlung auf ‚Null‘ herab. Anschließend erhalten die Unternehmen die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen ist. Das geht ganz unbürokratisch mit formlosem Antrag oder am besten über ELSTER“, erläuterte der Finanzminister.
Darüber hinaus werden auf Antrag der Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, soweit die Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge des Corona-Virus nicht geleistet werden können. Anträge auf Stundung sind bis zum 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern zu stellen und können sich auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer beziehen. Darüber hinaus kann auf Antrag auch die Höhe der individuellen Vorauszahlung angepasst werden.
Zudem können bei den Finanzämtern auch Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer gestellt werden. Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbesteuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort. Die Gemeinde ist an den Bescheid des Finanzamts gebunden und wird die Gewerbesteuervorauszahlung anpassen.
Bei unmittelbar Betroffenen wird außerdem dem Grundsatz nach bis zum Ende des Jahres von Seiten der Steuerverwaltung auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Dies betrifft beispielsweise mögliche Kontopfändungen. Gesetzlich anfallende Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht erhoben.
Finanzminister Schäfer: „Wir haben unsere Finanzämter noch einmal sensibilisiert, so dass entsprechende Anträge zügig geprüft werden. Auf strenge Anforderungen bei der Prüfung der Anträge soll verzichtet werden. Indem etwa der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben oder die Vorauszahlung unkompliziert und schnell angepasst wird, möchte auch die Steuerverwaltung ihren Beitrag leisten, damit die Liquiditätssituation der Betroffenen verbessert wird. Alle betroffenen Bürger können auch selbst zu einer zügigeren Bearbeitung beitragen, indem sie das ELSTER-Onlineportal für die Anträge verwenden.“