Kriterien für die Finanzierung
Ein wesentliches Kriterium für eine Finanzierung durch den HEAG-Gründerfonds ist ein klarer Bezug zur Daseinsvorsorge, den das junge Unternehmen in seinem Geschäftsmodell aufweisen muss. Darüber hinaus muss es zu einem oder mehreren Geschäftsfeldern der Stadtwirtschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt passen oder diese ergänzen. Als Rechtsform wird eine haftungsbeschränkte Gesellschaft vorausgesetzt und nicht zuletzt muss das Geschäftsmodell einen positiven Ergebnisbeitrag erwarten lassen. „Wenn die Unternehmen die Kriterien erfüllen, wird in einem mehrstufigen Gremienprozess über eine Beteiligung entschieden. Dabei werden Chancen und Risiken bewertet“, erklären die HEAG-Vorstände Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend und Dr. Markus Hoschek. „Die HEAG erhält damit die Möglichkeit, frühzeitig in junge Unternehmen mit Potenzial zu investieren und auch daran teilzuhaben.“
Stärkere Vernetzung mit dem Gründerzentrum HUB 31
Das Gründerzentrum HUB 31 wurde im Jahr 2017 gemeinsam von Wissenschaftsstadt Darmstadt und IHK Darmstadt gegründet. Mit Büros, Coworking-Zone und gut ausgestatteten Werkstätten bietet das HUB 31 ein zeitgemäßes Quartier für regionale und überregionale Start-ups. Seit August wird die Geschäftsführung um Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend erweitert. „Ich nehme diesen Auftrag gerne an und freue mich auf die kommenden Aufgaben. Ein Fokus meiner Aktivitäten wird die intensivere Vernetzung des Gründerzentrums sein: zu den Unternehmen der Stadtwirtschaft und darüber hinaus“, sagt Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend. „Es freut mich, dass Klaus-Michael Ahrend neben seiner Vorstandstätigkeit bei der HEAG nun auch die Geschäftsführung des HUB31 wahrnimmt und es zukünftig stärker nachhaltig ausrichten wird“, ergänzt Oberbürgermeister Jochen Partsch.
Weitere Informationen zum HEAG-Gründerfonds finden sich auf www.heag.de/gruenderfonds.