Notfallkasse Hessen und HessenFonds gehen an den Start
Neu: Der HessenFonds für den Mittelstand
Mit dem „HessenFonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen“ hat das Land ein eigenes Programm für den Mittelstand aufgelegt. Es stellt eine wichtige Ergänzung zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes dar, der sich hauptsächlich an Großunternehmen richtet. „Es gibt immer noch hessische Betriebe, die trotz staatlicher Zuschüsse weitergehende Unterstützung benötigen. Mit dem HessenFonds können wir ihnen über Bürgschaften oder eigenkapitalstärkende Mittel neue Liquidität verschaffen. Das gilt ausdrücklich auch für umsatzstarke Start-ups“, sagte Wirtschaftsminister Al-Wazir.
Die Hilfen werden als stille Beteiligungen oder als Bürgschaften für Bankkredite gewährt. Stille Beteiligungen müssen in der Regel innerhalb von sieben Jahren zurückgezahlt werden. Anträge können von Unternehmen gestellt werden, deren Bilanzsumme mehr als 10 Millionen Euro beträgt. Zusätzlich müssen die Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaften oder zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen. Auch Start-ups können Anträge stellen. „Der Mittelstand bildet das Fundament der hessischen Wirtschaft und braucht eine Perspektive. Diese können wir mit dem HessenFonds geben“, sagte Al-Wazir. Erfolgreiche Programm wie „Hessen Mikroliquidität“ und „Liquiditätshilfe für KMU in Hessen“ würden zudem auch 2021 fortgeführt. Hier stünden insgesamt weitere 170 Millionen Euro zur Verfügung.
Liquidität und Arbeitsplätze sichern
„Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft und damit natürlich auch den Mittelstand ins Mark. Mit dem neuen HessenFonds schaffen wir einen weiteren wichtigen Baustein, um den Mittelstand in dieser schwierigen Zeit finanziell zu unterstützen, mit der dringend benötigten Liquidität auszustatten und dadurch Arbeitsplätze zu sichern“, sagte Finanzminister Boddenberg. „Zur Rekapitalisierung der Unternehmen über stille Beteiligungen des Landes stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben kann für Bürgschaften auf die Ermächtigung im Haushaltsgesetz 2020 in Höhe von fünf Milliarden Euro zurückgegriffen werden. Die Unterstützung der Landesregierung in wirtschaftlich unsicheren Zeiten: Darauf können sich Hessens Unternehmen auch in Zukunft verlassen!“
Für die Umsetzung der Rekapitalisierungsmaßnahmen des HessenFonds wurde eine eigenständige Gesellschaft, die HessenFonds GmbH, gegründet. Diese wird von der WIBank und ihrer Tochtergesellschaft, der Beteiligungsmanagementgesellschaft Hessen (BM H), betreut. „Wir haben den HessenFonds in sehr kurzer Zeit auf den Weg gebracht und eng mit Bund und EU abgestimmt. Nun hat auch die Europäische Kommission ihr Okay gegeben. Unternehmen können sich ab sofort an die WIBank wenden, die Anträge stehen online“, so Al-Wazir, Boddenberg und Reckhard.
Neu: Notfallkasse Hessen schließt wichtige Lücke
Neu ist auch die Notfallkasse Hessen, mit der das Land denjenigen unter die Arme greift, die bisher noch keine Hilfen in Anspruch nehmen konnten. „Es gibt Betriebe die schlichtweg durchs Raster der Förderkriterien fallen. Doch auch sie sind unverschuldet in die Krise geraten. Genau diese Lücke schließen wir mit der Notfallkasse“, betonte Minister Al-Wazir.
„Wir weiten mit unserer Notfallkasse die finanziellen Hilfen für die Unternehmen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger in Hessen aus. Insgesamt plant das Land mit bis zu 50 Millionen Euro, die über die Notfallkasse den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden können. Der Haushaltsausschuss hat bereits 30 Millionen Euro für erste Hilfen aus diesem Programm zugestimmt. An dieser Stelle zeigt sich erneut, warum die Einrichtung eines Sondervermögens in der Corona-Krise richtig und wichtig ist, um schnell und flexibel handeln zu können“, sagte Finanzminister Boddenberg.
Die Einzelunterstützung aus der Notfallkasse Hessen soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Betriebe und nichtöffentliche Institutionen aller Größenklassen mit Sitz in Hessen. Die Anträge werden beim Regierungspräsidium Kassel gestellt. Da die Anträge aus verschiedenen Branchen und gesellschaftlichen Bereichen erwartet werden, wird eine sogenannte Billigkeitskommission mit Vertreterinnen und Vertretern der Staatskanzlei, des Wirtschafts-, des Finanz-, des Innen- und des Sozialministeriums die Prüfung übernehmen und über die Unterstützung durch die Notfallkasse Hessen entscheiden. Die Antragsstellung soll Ende der Woche starten und wird über das Regierungspräsidium Kassel abgewickelt.
- Steckbrief zum HessenFonds
- Notfallkasse Hessen
- Schaubild: Übersicht verschiedener Hilfsprogramme Corona-Finanzhilfen von Bund und Land – Übersicht
- Schaubild: Übersicht verschiedener Hilfsprogramme Corona-Finanzhilfen Land Hessen im Detail