Digitales Start-up des Jahres 2021
Teilnahmebedingungen
Der Preis „Digitales Start-up des Jahres 2021“ des BMWi richtet sich an junge Digitalunternehmen.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die
- Absolventen des „EXIST-Gründerstipendium“
- Absolventen des „EXIST-Forschungstransfer“
- Preisträger des „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“
- Beteiligungen des „High-Tech Gründerfond“ haben
- Beteiligungen eines Business Angels über das BMWi-Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ haben
- Finalisten des „German Accelerator“
- von einem der 12 Digital Hubs nominiert
sind.
Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind
- Das Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) mit Sitz in Deutschland gegründet.
- Die Gründung erfolgte nicht vor dem Jahr 2018.
- Zentraler Bestandteil des Produkt- oder Dienstleistungsangebotes des Unternehmens sind innovative Informations- und Kommunikationstechnologien.
- Das Unternehmen hat im Jahr 2020 bzw. in den letzten 12 Monaten (Stichtag: Start der Bewerbungsphase am 16.08.2021) einen Umsatz von mindestens 100.000 Euro erwirtschaftet.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Start-ups und junge Unternehmen, die bereits als „IKT-Gründung des Jahres“ oder „Digitales Start-up des Jahres“ des BMWi ausgezeichnet wurden.
Preisgeld
Ausgezeichnet werden Unternehmen, die ihre Gründungsidee in kurzer Zeit besonders erfolgreich um-gesetzt haben. Vergeben werden mit insgesamt 100.000 Euro dotierte Geldpreise, die als Wachstumskapital in das eigene Unternehmen eingebracht werden müssen.
Vorgesehen ist für den ersten Preis ein Preisgeld von 50.000 Euro, für den zweiten Preis ein Preisgeld von 30.000 Euro. Das drittplatzierte Unternehmen soll 20.000 Euro erhalten.
Weitere Informationen zur Bewerbung und den Auswahlkriterien finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie