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09.03.2023

Förderrichtlinie zu „Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU“

Verbleibende Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind der 15. April 2023 und der 15. Oktober 2023

Die Stärkung von wissenschaftlichen Verbundsprojekten sowie ein Ausbau der Innvationsfähigkeit von KMU durch Spitzenforschung im Bereich KI sollen gefördert werden. 

Mit der Nationalen Strategie Künstliche Intelligenz (KI) hat die Bundesregierung einen Rahmen für die weitere Entwicklung und Anwendung von KI in Deutschland geschaffen, um den Forschungsstandort Deutschland zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auszubauen und die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von KI in allen Bereichen der Gesellschaft im Sinne eines spürbaren gesellschaftlichen Fortschritts und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.

Mit der Richtlinie „KI4KMU“ zur Förderung von Projekten zum Thema „Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU“ wird das BMBF bisherige Aktivitäten im Bereich KI gezielt ergänzen, indem KMU-getriebene Ansätze in Forschung und Entwicklung (FuE) mit einem maßgeblichen Forschungsanteil adressiert werden. Damit sollen gezielt weitere Potenziale gehoben werden, die in der Verbindung von KI als Teil der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) mit weiteren Schlüsseltechnologien liegen. Die Richtlinie fokussiert insbesondere auf die aktuelle Generation kleiner und mittlerer Technologieunternehmen, die ihre Innovationsfähigkeit durch Spitzenforschung im Bereich KI ausbauen wollen. Mit der Förderung von Verbundprojekten soll die Zusammenarbeit dieser KMU mit der Wissenschaft gestärkt und intensiviert werden, um die Spitzenposition Deutschlands im Bereich KI zu sichern und weiter auszubauen.

Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung und der Hightech Strategie 2025.

Hinweis: Eine Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie mit geänderten Stichtagen erfolgte am 8. Juni 2021 und ist auf der Seite des BMBF einsehbar. 

Weitere Informationen zur Bekanntmachung

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