Neuer Förderaufruf: Hessen fördert E-Nutzfahrzeuge in Kommunen
In Städten und Gemeinden werden von der Müllentsorgung bis zur Forstwirtschaft täglich umfangreiche Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbracht, für die unterschiedlichste Nutz- und Sonderfahrzeuge im Einsatz sind. Im Zuge der Energie- und Verkehrswende gilt es, auch diese Fahrzeuge und Fuhrparks auf klimafreundliche Elektroantriebe umzustellen.
Im Rahmen eines neuen Aufrufs fördert das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen daher alternative Antriebskonzepte (Batterie und Brennstoffzelle) in Kommunen und dem kommunalen Umfeld mit anteiligen Zuschüssen.
Förderfähig sind die Beschaffung von neuen klimaschonenden E-Nutz- und Sonderfahrzeugen, aber auch Machbarkeitsstudien und Projekte zum pilothaften Test neuer E-Nutz- und Sonderfahrzeuge im Praxiseinsatz. Darüber hinaus sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Fokus auf kommunale E-Nutzfahrzeuge förderfähig.
Der Förderaufruf richtet sich an hessische Kommunen, kommunale Unternehmen, Feuerwehren (inklusive Werksfeuerwehren), Rettungsdienste, Akteure im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie im Bereich der kritischen Infrastruktur, privatwirtschaftliche Unternehmen mit speziellem Fokus auf Nutzfahrzeuge für die öffentliche Hand sowie an wissenschaftliche Einrichtungen.
Förderanträge sind bis spätestens 01.06.2023 an den Projektträger HA Hessen Agentur GmbH / Innovationsförderung Hessen zu richten.
Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter www.innovationsfoerderung-hessen.de/elektromobilitaet