Förderrichtlinie für innovative Klimaschutzprojekte
Einsendeschluss: 15. September 2023
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert umsetzungsorientierte, nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung und Verankerung.
Ziele der Projektmaßnahmen
Mit dem Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte soll:
- die Entwicklung und pilothafte Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz initiiert (Modul 1),
- die Verstärkung bereits pilothaft erprobter, erfolgreicher Ansätze durch eine bundesweite Verbreitung erreicht (Modul 2) sowie
- die systematische lokale Verankerung und breite Umsetzung von ambitioniertem Klimaschutz in bundesweit tätigen Organisationen verstärkt werden (Modul 3)
Die bundesweite Anwendbarkeit und Sichtbarkeit dieser Ansätze spielt dabei in allen Modulen eine bedeutende Rolle. Die geförderten Projekte adressieren konkret benannte Hemmnisse bei der Erschließung erheblicher Treibhausgasminderungspotenziale. Sie leisten durch ihre Umsetzungsorientierung sowie die von ihnen ausgehenden direkten beziehungsweise angestoßenen Treibhausgasminderungen einen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Darüber hinaus regen sie zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzaktivitäten an. Mit den durch diesen Förderaufruf geförderten Projekten sollen über die Wirkdauer der Maßnahmen direkte beziehungsweise angestoßene Minderungen in Höhe von mindestens 1.000.000 Tonnen CO2-Äquivalent (brutto) eingespart werden.
Themenaufruf „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“
Bis 15.09.2023 können Antragsberechtigte Projektskizzen zum Themenaufruf „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“ einreichen. Ziel der Projektmaßnahmen ist die Umsetzungsbeschleunigung beim Klimaschutz durch Ansätze, die darauf abzielen, die Kreislaufführung zu erhöhen, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und Abfälle zu vermeiden und zu vermindern.