Förderrichtlinie zur Forschung und Entwicklung von Batterietechnologien für Batteriewertschöpfungsketten
Die erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität unter den Anforderungen nachhaltigen Wirtschaftens und daraus abgeleiteter Ziele ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort. Ein wesentlicher Baustein für den Wandel des Energiesystems sowie des Mobilitätssektors, weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien und nachhaltigen Energieträgern, sind Energiespeichertechnologien. Für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Batterie daher eine Schlüsseltechnologie im eigentlichen Sinne dar.
Mit dem BMBF-Dachkonzept Batterieforschung werden die Voraussetzungen für den Aufbau einer technologisch souveränen, wettbewerbsfähigen und gleichzeitig nachhaltigen Batteriewertschöpfungskette in und für Europa deutlich verbessert.
Das BMBF verfolgt das übergeordnete Ziel, Innovationen im Bereich der Batterietechnologien zu ermöglichen, notwendige Kompetenzen in Wissenschaft und Industrie zu schaffen, Akteure und Zentren synergetisch zu vernetzen und die generierten Konzepte effizient und erfolgreich in die Anwendung zu transferieren. Wissenschaft und Wirtschaft sollen mittelfristig in die Lage versetzt werden, die Wertschöpfungsketten unterschiedlicher Batterietechnologien – allen voran für Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Batteriezellen – in Deutschland beziehungsweise Europa technologisch souverän abzubilden.
Gefördert werden schwerpunktmäßig Forschungs- und Entwicklungsverbundvorhaben zwischen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen/Hochschulen oder zwischen Forschungseinrichtungen/Hochschulen. Förderfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zielen auf technologische Entwicklungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batteriezelle – von der Materialsynthese bis zur Batteriezelle selbst – inklusive der Forschung und Entwicklung zu Prozessen und Produktionsmitteln ab.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) bis zu den folgenden Stichtagen zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen:
- 31. Oktober 2023
- 28. März 2024
- 30. September 2024
- 31. März 2025
- 30. September 2025
- 31. März 2026