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10.01.2024

Förderrichtlinie zu F&E-Projekten zum Thema „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“

Anwendungsnahe technologische Innovationen in den Säulen „Automatisiertes Fahren“ und „Innovative Fahrzeuge“ sowie „Systemtechnologien“ sind Gegenstand der Förderung. 

Die Bundesregierung begleitet den digitalen Wandel, die Energiewende und den Klimaschutz aktiv durch eine Reihe von Maßnahmen, die die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands sicherstellen sollen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des Programms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“. Hauptziel des Forschungsprogramms ist die Steigerung der Innovationskraft von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Beiträge zur Erhöhung der Innovationskraft von Unternehmen in Deutschland, zum Ressourcen- und Klimaschutz sowie zur industriellen Normung und Standardisierung werden insbesondere durch eine stärkere Vernetzung innerhalb der Industrie sowie zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zwecks Technologie- und Erkenntnistransfer sowie zwecks einer praxisbezogenen akademischen Qualifizierung erwartet. Mit dem Forschungsprogramm soll außerdem ein Beitrag zu den Zukunftsaufgaben „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ und „Intelligente Mobilität“ der neuen „Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung geleistet werden.

Die Bundesregierung begleitet den digitalen Wandel, die Energiewende und den Klimaschutz aktiv durch eine Reihe von Maßnahmen, die die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands sicherstellen sollen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des Programms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“.

Die Programmsäule „Automatisiertes Fahren“ erfasst auch den Schienenverkehr. In der Programmsäule „Innovative Fahrzeuge“ folgt die Förderung von Antriebskonzepten für sämtliche Fahrzeugtypen weiterhin einem technologie­offenen Ansatz zur ganzheitlichen Dekarbonisierung des bodengebundenen Verkehrs. Darüber hinaus komplettiert die dritte Säule „Systemtechnologien“ das Förderprogramm.

Diese umfasst folgende Themenschwerpunkte und adressiert die gesamte Fahrzeugindustrie:

  • Wertschöpfung und digitale Transformation
  • Mobilität und Verkehr
  • Produktion und Logistik

Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Deutschland, insbesondere ist die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) erwünscht.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Diese werden beim zuständigen Projektträger jeweils zu den Stichtagen bewertet.

  • 31. März
  • 30. Juni
  • 30. September und
  • 31. Dezember

Weitere Informationen

 

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