Bekanntheit und Wettbewerbsfähigkeit steigern
So profitieren Unternehmen von der Hessischen Messeförderung
Messen gehören zu den wichtigsten Instrumenten im Unternehmensmarketing. Eine aktive Teilnahme erhöht die Sichtbarkeit. Sie hilft, wirtschaftliche Potenziale auszuloten und zu entfalten. International ausgerichtete Messen ermöglichen im Besonderen, neue Märkte zu erschließen und auszubauen. Dazu bietet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum mit der Hessischen Messeförderung eine Starthilfe.
Antragsberechtigt sind KMU, Handwerks- und Kleinstunternehmen sowie Start-ups, die einen Unternehmenssitz in Hessen haben. Die Messe, auf die sich die Förderung bezieht, muss im Verzeichnis der Deutschen Messewirtschaft (AUMA-Katalog) aufgeführt und international ausgerichtet sein. Ausschlaggebend ist außerdem der Austragungsort der Messe: So werden KMU für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb der EU und der EFTA-Staaten gefördert. Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und Start-ups wird die Zuwendung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU sowie im Inland gewährt.
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss zu zuwendungsfähigen Ausgaben. Dazu gehören zum Beispiel die Miete der Ausstellungsfläche und die Kosten für den Messestand. Um eine rechtzeitige Bewilligung zu gewährleisten, sollten Förderanträge spätestens vier Wochen vor Anmeldung zur Messe eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragsstellung finden Sie unter: https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/messefoerderung