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15.05.2024

Neue Förderrunde „Ehrenamt digitalisiert!“ startet am 16. Mai

Gemeinnützige Vereine, Verbände und Organisationen können sich bis zum 29. Mai um eine Förderung bewerben.

Mit rund 660 geförderten ehrenamtlich tätigen Institutionen in vier Jahren ist es ein absolutes Erfolgsprojekt – „Ehrenamt digitalisiert!“.

Auch 2024 können sich gemeinnützige Vereine, Verbände und Organisationen wieder um eine Förderung im Programm des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation bewerben. Anträge können ausschließlich vom 16. bis 29. Mai auf einer eigens dafür eingerichteten Plattform gestellt werden.

„Ohne das Ehrenamt würde in unserer Gesellschaft vieles nicht funktionieren. Als Hessische Landesregierung ist es uns daher ein großes Anliegen, die Vereine und Institutionen auf vielfältige Weise zu unterstützen. Ein Baustein ist unser Förderprogramm ‚Ehrenamt digitalisiert!‘, mit dem wir die Digitalisierung vorantreiben wollen. Denn freiwillig Engagierte sind leichter zu gewinnen, wenn die Rahmenbedingungen passen und die Arbeit erleichtert wird. Digitale Technologien können hier einen wesentlichen Beitrag leisten“, sagt Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro für „Ehrenamt digitalisiert!“ zur Verfügung. Seit dem Start des Programms im Jahr 2020 standen insgesamt schon rund 6,2 Millionen Euro bereit. Somit konnten rund 660 Bewilligungen zwischen 5.000 und 15.000 Euro erteilt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben sollte auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden. Besonders erwünscht sind in sich stimmige und nachhaltige Konzepte.

Informationen und Antragstellung

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über eine digitale Antragsplattform. Diese ist vom 16. bis 29. Mai 2024 freigeschaltet. Am Mittwoch, 15. Mai, 17 Uhr und am Donnerstag, 23. Mai, 17 Uhr werden zudem Online-Präsentationen mit Hinweisen zur Antragstellung angeboten. An dieser können alle Interessierten ohne vorherige Anmeldung teilnehmen.


 

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