Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie - KlimPro-Industrie II
Richtlinie zur Förderung von Projekten
Die BMBF-Fördermaßnahme KlimPro-Industrie hat zum Ziel, mit Prozessinnovationen zu weniger Treibhausgasemissionen in der Grundstoffindustrie zu gelangen. Gegenstand der Förderrichtlinie ist die Förderung von Verbundprojekten durch Zuwendung des BMBF zur Erforschung und Entwicklung von Technologien und Prozessen, die bevorzugt zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Vereine, Verbände und Stiftungen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
1. Schritt: Einreichung von Projektskizzen zu folgenden zwei Terminen: 31. Juli 2024 und 30. Juni 2025
2. Schritt: Vorlage förmlicher Förderanträge
Die Richtlinie vom 03. Mai 2024 trat am 15. Mai 2024 in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Weitere Informationen zu Förderzielen, Zuwendungsvoraussetzungen und dem Antragsverfahren