Land unterstützt hessische Exzellenzcluster-Vorhaben auf der Zielgeraden
HMWK fördert Vollantragstellung im Rahmen der Exzellenzstrategie
„Die Exzellenzstrategie ist für Leistungsfähigkeit und für die Sichtbarkeit des Wissenschaftsstandortes Hessen von enormer Bedeutung. Wir unterstützen die Clusterinitiativen auf der Zielgeraden gezielt – insbesondere in den Bereichen, bei denen nach der ersten Begutachtung noch Optimierungsbedarf besteht“, so Wissenschaftsminister Timon Gremmels. „So stärken wir die Anträge und schaffen die bestmöglichen Voraussetzungen für die internationale Begutachtung. Mit sieben Anträgen bietet sich für Hessen in der laufenden Exzellenzstrategie eine historische Chance.“
Es geht um Renomee und Fördermittel
Bundesweit können bis zu 70 Exzellenzcluster mit einem Umfang von je drei bis zehn Millionen Euro jährlich gefördert werden. Anträge werden in einem wettbewerblichen Verfahren von der DFG begutachtet und ausgewählt. Die Entscheidung über die Förderung als Exzellenzcluster fällt im Mai 2025. Die Förderung beginnt am 1. Januar 2026 und geht über sieben Jahre. Zudem bestehen bei Erfolg in der Förderlinie „Exzellenzcluster“ Chancen auf weitere bis zu 15 Millionen Euro Fördermittel jährlich pro Universität in der zweiten Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“, da der Titel eine Mindestzahl von zwei Clustern voraussetzt. Somit legen die erfolgreichen Exzellenzclustervorhaben gleichzeitig das Fundament für einen hessischen Erfolg in der zweiten Förderlinie.
Minister Gremmels: „Im Rennen um den begehrten Titel „Exzellenzuniversität“ geht es um nationales Renommee und hohe Fördermittel. Es wäre ein fantastischer Erfolg, wenn es einer hessischen Hochschule erstmals gelänge, sich „Exzellenzuniversität“ nennen zu dürfen.“
Land Hessen unterstützt seit Jahren
Das Land Hessen hat die Vorbereitung der Universitäten auf die Exzellenzstrategie in den vergangenen Jahren aktiv begleitet und auch finanziell unterstützt, etwa durch einen umfassenden Strategieprozess und durch Förderungen aus dem LOEWE-Programm. So erhalten alle zur Vollantragstellung aufgeforderten Vorhaben eine mit bis zu drei Millionen Euro ausgestattete LOEWE-Spitzen-Professur.