News

Wir informieren Sie über aktuelle Projekte, Trends, Veröffentlichungen, Fördermöglichkeiten und weitere interessante Neuigkeiten aus den Innovationsfeldern des Technologielandes Hessen. 

Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie unseren kostenfreien, monatlich erscheinenden Newsletter! Einen Rückblick auf die vergangen Ausgaben finden Sie in unserem Newsletter-Archiv

02.09.2024

Transformationschance für den Mittelstand: Erster Förderaufruf „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ gestartet

Unternehmen können bis 30. November Projektskizzen einreichen

© https://de.freepik.com_Bild von storyset auf Freepik

Am 30. August 2024 wurde die Förderrichtlinie der neuen „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ zusammen mit den ersten Förderaufrufen für die zwei Fördermodule im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist die Förderrichtlinie am selbigen Tag in Kraft getreten und der erste Förderaufruf wurde gestartet. Unternehmen haben jetzt drei Monate Zeit und können bis 30. November 2024 ihre Projektskizzen einreichen. Nach derzeitiger Planung steht für den ersten Förderaufruf ein Volumen von etwas über 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck hatte das Programm am 23. August 2024 vorgestellt.

Vor allem mittelständische Unternehmen werden aufgerufen, ihre Förderprojekte für Investitionen und Technologieentwicklungen einzureichen. Gefragt sind Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS). Die einzelnen Förderbedingungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen zu den zwei Fördermodulen. Im Modul 1 sind Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro förderfähig. Im Modul 2 sind CCS/CCU- Vorhaben förderfähig, d.h. Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.

Das Förderprogramm BIK soll insgesamt bis 2030 laufen. Für das Förderprogramm stehen für die gesamte Programmlaufzeit nach derzeitiger Planung circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Die BIK tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Die zwei Fördermodule der BIK


1. Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)

Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.
Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.
Das Modul 1 ist die Fortsetzung des erfolgreichen Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“, das 29 Projekte in ganz Deutschland mit einem Volumen von rund 578 Millionen Euro gefördert hat.

2. Förderung von CCU und CCS (Modul 2)
Im Einklang mit den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie, die am 29.05.2024 im Kabinett verabschiedet wurden und die den Umgang Deutschlands mit der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCS/CCU) definieren, gibt es eine Fördermöglichkeit für CCS/CCU Investitions- und Innovationsvorhaben. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Damit leistet die BIK einen ersten Beitrag zur Umsetzung der Eckpunkte der Carbon Management Strategie.
Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.

Weitere Infos zu den Modulen: 

Alle Informationen und Ansprechpartner der Projektträger sind für interessierte Unternehmen auf der BIK-Seite unter https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/ verfügbar.

 

Hessen Trade & Invest GmbH
Technologieland Hessen

  • Mainzer Str. 118
    65189 Wiesbaden
    Tel +49 611 95017-8672
    info@technologieland-hessen.de

  • Logo Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Projektträger: Logo Hessen Trade & Invest