Turbo beim Glasfaserausbau dank volldigitalisiertem Genehmigungsverfahren
Wiesbaden. Waren früher mehrere Verwaltungsmitarbeitende monatelang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Verlegung von Breitbandkabeln beschäftigt und sorgten zudem für einen Stapel von Aktenordnern, hat sich dies durch das von Hessen und Rheinland-Pfalz entwickelte Breitband-Portal grundlegend geändert. Zehn Bundesländer möchten den Breitbandausbau mit digitalen Mitteln vorantreiben und setzen mittlerweile auf das Breitband-Portal, mit dem sich Anträge auf die Verlegung online stellen und digital bearbeiten und genehmigen lassen. Neben Hessen und Rheinland-Pfalz, haben sich inzwischen auch Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Nutzung des Online-Dienstes und damit für die schnellere Bearbeitung von Antrags- und Genehmigungsverfahren zum Glasfaserausbau entschlossen. Baden-Württemberg wird als elftes Bundesland in Kürze folgen.
„Mit unserem innovativen Breitband-Portal haben wir schon jetzt eine echte Erfolgsgeschichte geschrieben, die den Mehrwert eines volldigitalisierten Prozesses in der Verwaltung aufzeigt und den Glasfaserausbau in Deutschland flächendeckend beschleunigen wird. Standardisierung und Digitalisierung verbessern die Qualität und Vollständigkeit der Anträge, Transparenz im Verfahren erhöht, als Folge schnellere Genehmigungen, in einfachen Fällen bereits innerhalb 2-3 Werktagen“, teilte Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus mit.
„Das Breitband-Portal bietet nicht nur einen konkreten Mehrwert für den Glasfaserausbau in Deutschland, sondern ist gleichzeitig auch ein Best-Practice-Beispiel für erfolgreiche länderübergreifende Zusammenarbeit. Durch die Digitalisierung der Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Verlegung von Glasfasertrassen entlasten wir kommunale Behörden, beschleunigen den Ausbau der Gigabitnetze und senken gleichzeitig die Kosten für alle Beteiligten“, so die rheinland-pfälzische Digitalisierungsministerin Dörte Schall.
Beim Breitband-Portal handelt es sich bei dem volldigitalen Dienst um eine „Software-as-a-Service“-Anwendung. Das bedeutet, der Dienst ist ohne Software-Installation nur mittels Internet und eines Browsers online nutzbar. Betrieben wird das digitale Genehmigungsverfahren vom hessischen kommunalen IT-Dienstleister ekom21.
Der digitale Breitbandantrag zählt als Verwaltungsleistung von föderalem Interesse zu den 24 wichtigsten Projekten beim Onlinezugangsgesetz in Deutschland. Er ist zudem wichtiges Element zur Umsetzung der Gigabitstrategie des Bundes, deren Ziel es ist, bis 2030 flächendeckend Glasfaserinfrastruktur in Deutschland bereitzustellen. Die Entscheidung des IT-Planungsrates, die Betriebskosten für 2024 zentral zu übernehmen, trug ebenfalls maßgeblich zu den nun getroffenen Nachnutzungsentscheidungen der aktuell insgesamt zehn Bundesländer bei. Die übrigen Bundesländer greifen auf eigene Lösungen zurück oder stellen zurzeit die Nachnutzungsvoraussetzungen her.
Das im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes entwickelte Breitband-Portal wurde als EfA-Leistung konzipiert. EfA steht für „Einer für alle“ und bedeutet, dass ein Bundesland eine OZG-Leistung entwickelt, die dann von den anderen Bundesländern nachgenutzt werden kann.
Bei Nachfragen wenden Sie sich gerne an Pressesprecher Markus Büttner.
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