Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Frist läuft Ende November 2024 aus
Am 30. August 2024 wurde die Förderrichtlinie der „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ zusammen mit den ersten Förderaufrufen für die zwei Fördermodule im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist die Förderrichtlinie am selbigen Tag in Kraft getreten und der erste Förderaufruf wurde gestartet. Interessierte Unternehmen können noch bis 30. November 2024 ihre Projektskizzen einreichen.
Vor allem mittelständische Unternehmen werden aufgerufen, ihre Förderprojekte für Investitionen und Technologieentwicklungen einzureichen. Gefragt sind Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS). Die einzelnen Förderbedingungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen zu den zwei Fördermodulen. Im Modul 1 sind Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro förderfähig. Im Modul 2 sind CCS/CCU- Vorhaben förderfähig, d.h. Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.
Das Förderprogramm BIK soll insgesamt bis 2030 laufen. Für das Förderprogramm stehen für die gesamte Programmlaufzeit nach derzeitiger Planung circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).