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04.03.2025

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Zweiter Call für Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung gestartet

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ gestartet. Damit öffnet sich ein weiteres Förderfenster für Investitionen zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder Wasserstoffnutzung. Dieses Teilmodul im BIK-Programm wird vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) betreut. Unternehmen haben jetzt zweieinhalb Monate Zeit, ihre Vorhabensskizzen einzureichen: Die Frist endet am 15. Mai 2025 (Ausschlussfrist).

Der zweite Call für die Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Teilmodul 2 im Modul 1) der BIK ist am 28. Februar 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt ausschließlich für das Teilmodul 2. Darüber können Investitionsvorhaben, die Wasserstoff oder daraus gewonnene Brennstoffe nutzen oder Produktionsprozesse elektrifizieren, bezuschusst werden. Die Grundlage bildet der sogenannte „TCTF“ (Temporary Crisis and Transition Framework) als befristeter Krisen- und Übergangsrahmen, mit dem die EU-Kommission grüne Technologieförderung für eine klimaneutrale Wirtschaft beschleunigen möchte.

Skizzen für BIK-Teilmodul bis 15. Mai einreichbar
Mit dem erfolgten Aufruf hat der zweite Förderwettbewerb für das TCTF-Teilmodul begonnen. Unternehmen haben nun zweieinhalb Monate Zeit, die Skizzen für ihre Vorhaben einzureichen. Nach dem Ablauf der Frist am 15. Mai 2025 werden alle eingereichten Skizzen vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) begutachtet und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Die maximale Förderhöhe beträgt 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger.

Weitere Informationen

Quelle: Bundesanzeiger

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