13.12.2024
Neufassung der Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)” vom 28. November 2024
Die neue Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt.
Zum Download der ZIM-Richtlinie 2025
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz