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21.01.2025

IHK-Webinar "EU-Entwaldungsverordnung - Sicherstellung entwaldungsfreier Lieferketten"

Mit der Entwaldungsverordnung (EUDR) will die EU die weltweit voranschreitende Entwaldung zur Gewinnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen einschränken. Die Entwaldungsverordnung beschränkt sich jedoch nicht hierauf, sondern zielt z.B. auch auf den Schutz der lokalen Bevölkerung ab, indem die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes gefordert wird. Betroffen sind die Rohstoffe Soja, Palmöl, Kautschuk, Kakao, Kaffee, Holz sowie Rinder und daraus hergestellte relevante Erzeugnisse.

Die Entwaldungsverordnung verpflichtet alle Unternehmen, die relevante Erzeugnisse innerhalb der EU in den Verkehr bringen (Hersteller und Einführer), bereitstellen (Händler) oder aus der EU ausführen. Verpflichtete Unternehmen werden insbesondere Nachweise für die Entwaldungsfreiheit und Rechtskonformität ihrer Produkte sammeln müssen. Lediglich für kleine und mittelgroße Unternehmen sieht die Verordnung Erleichterungen vor. Alle vorgenannten Unternehmen müssen ihre Compliance Strukturen anpassen, um den Anforderungen der Entwaldungsverordnung nachkommen zu können.

Ursprünglich war geplant, dass die Entwaldungsverordnung und die daraus resultierenden Pflichten ab dem 30.12.2024 gilt. Nun hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den Geltungsbeginn auf den 30. Dezember 2025 zu verschieben. Der Europäische Rat hat bereits sein Einverständnis erteilt. Wenn das Europäische Parlament in der Sitzung am 14. November 2024 zustimmt, würde das Gesetz ab dem 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten. Mithin würden Unternehmen einen zusätzlichen und auch benötigten Übergangszeitraum von 12 Monaten erhalten, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung der umfangreichen Anforderungen der Entwaldungsverordnung zu gewährleisten. Wir raten betroffenen Unternehmen dringend, sich bereits jetzt auf die Umsetzung vorzubereiten!

In unserer Veranstaltung zeigt Herr Rechtsanwalt Louis Warnking von der Kanzlei Taylor Wessing auf, welche Unternehmen in welchem Umfang von den neuen Sorgfaltspflichten betroffen sind, welche Pflichten sich ergeben und was konkret zu tun ist, um Verstöße gegen die Vorgaben der Entwaldungsverordnung zu vermeiden.

Abschließend bieten wir ausreichend Raum für Ihre Fragen.

Weitere Infos und Anmeldung

Datum 21. Januar 2025
14:00 h - 15:30 h
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Ort Online


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