Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben - sowohl einzeln als auch im Verbund.
Was wird gefördert?
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen auf dem Gebiet der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung.
Die geförderten Vorhaben sollen mindestens einen Technologiereifegrad (TRL) von 4 und höchstens von 8 anstreben - siehe auch TRL-Skala weiter unten.
Welche konkreten Kosten werden im Rahmen eines F&E-Vorhabens übernommen?
Personalkosten:
Kosten für Personal mit Forschungs- & Entwicklungsaufgaben, technische Fachkräfte und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden.
Sachkosten:
Kosten für Instrumente und Ausrüstung. Wenn diese nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt die Wertminderung bei linearer Abschreibung während der Dauer des Vorhabens als förderfähig
Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm's-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.
Gemeinkosten:
Zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen.
Wie lauten die Förderkonditionen?
Die Zuwendung beträgt für industrielle Forschung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bei der experimentellen Entwicklung staffeln sich die maximalen Förderquoten wie folgt:
Wie läuft das Verfahren?
Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich an die zuständige Bewilligungsbehörde, der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - WIBank, zu richten. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme erfolgt durch die zuständige Bewilligungsbehörde.
Das F&E-Vorhaben ist in einer Vorhabenbeschreibung auf Grundlage einer durch die Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellten Vorlage (im Downloadbereich auf dieser Seite) als Anlage zum Antrag inhaltlich zu beschreiben.
Nutzen Sie gerne schon vor Antragstellung die Möglichkeit einer Beratung.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.